
12. Dezember 2025: Immer wieder fragen uns Schulleitungen und Lehrkräfte zum datenschutzkonformen Einsatz von KI in der Bildung. Eine erste wichtige Unterscheidung liegt zwischen Vorführen und aktiver Nutzung.
Demonstration von KI-Tools: meist unkritisch
Solange Lehrkräfte ein Tool nur demonstrieren – beispielsweise über Beamer oder Bildschirmfreigabe – und keine personenbezogenen Daten von Schüler:innen (z. B. Name, Anmeldename, Handschrift, IP-Adresse) eingegeben oder verarbeitet werden, ist der Einsatz in der Regel unproblematisch.
Das gilt sogar für Tools, die nicht DSGVO-konform sind (z. B. ChatGPT, Suno, Gemini). Lehrkräfte können also Funktionen zeigen, Chancen und Risiken besprechen oder Beispiele vorführen.
Aktive Nutzung durch Schüler:innen: strenge Datenschutzregeln
Sobald Schüler:Innen selbst mit einem KI-Tool arbeiten sollen, gelten strenge Vorgaben. Dabei spielt vor allem die Verwendung personenbezogener Daten eine Rolle. Die Nutzung von nichtdatenschutzkonformen Tools kann unter Umständen möglich sein – etwa wenn technisch die Nutzer ID verschleiert wird (dies machen viele Anbieter gegen Entgeld um z.B. zu ChatGPT zu leiten) und die Lehrkraft die Schüler:Innen als verantwortungsvoll einschätzt und zuvor klar darauf hinweist, keine personenbezogenen Daten aktiv einzugeben.
Einsatz mit personenbezogenen Daten: nur datenschutzkonforme Lösungen
Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, müssen datenschutzkonforme Systeme verwendet werden. Diese werden entweder
- als Landeslösung bereitgestellt sein (z. B. Telli),
- von Schule oder Schulträger selbst gehostet werden oder
- über Schulleitung und Schulträger durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgesichert sein.
Selbstgehostete KI: möglich, aber aufwendig
Selbstbetriebene KI-Systeme werden zunehmend nachgefragt, vor allem aus Datenschutzgründen.
Grundsätzlich ist es möglich, KI lokal oder im eigenen Rechenzentrum zu betreiben und damit volle Kontrolle über die Daten zu behalten. In der Praxis sind solche Lösungen jedoch sehr kostenintensiv, sobald sie leistungsfähig und für viele Nutzer:innen verfügbar sein sollen.
Erforderlich sind spezialisierte Hardware (insbesondere GPUs), viel Speicher, schnelle Netzanbindung sowie Personal für Betrieb, Wartung und Updates – und erhebliche Energie. Für einzelne Schulen oder kleinere Träger ist das meist kaum realisierbar.
Im Kreismedienzentrum testen wir ein solches System und erläutern vor Ort gerne Möglichkeiten und Herausforderungen.
Starke Alternativen: F13 und Telli
Das Land Baden-Württemberg stellt mit F13 (KI-Assistenz, v. a. für Lehrkräfte) und Telli (KI-Chatbot für Schule und Unterricht) bereits zwei datenschutzkonforme KI-Systeme über die Digitale Bildungsplattform SCHULE@BW bereit.
Sie können nach Anmeldung kostenlos genutzt werden. So können Schulen KI erproben und sinnvoll einsetzen, ohne eigene teure Infrastruktur aufbauen zu müssen.
Fazit
Daraus ergibt sich ein klares Muster:
- Zum Vorführen haben Lehrkräfte große Freiheit.
- Für die aktive Nutzung mit Schüler:innen sind grundsätzlich Landeslösungen, schulische Systeme oder datenschutzkonforme Dienste mit AVV verpflichtend und Ansprachen mit der Schulleitung sinnvoll.
Das Kreismedienzentrum Esslingen unterstützt Schulen dabei, passende Tools zu finden, Alternativen vorzuschlagen und datenschutzkonforme Wege der Digitalisierung aufzuzeigen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.